Rechtsprechung
VG Regensburg, 17.04.2018 - RO 11 K 17.876 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
VwGO § 166, § 167 Abs. 1; ZPO § 114; BayKAG Art. 8; AO § 45 Abs. 2 S. 1; BGB § 1922, § 1990 Abs. 1 S. 1
Erfolgloser Antrag auf Prozesskostenhilfe eines gebührenpflichtigen Miterben wegen der Erhebung von Abfallgebühren - rewis.io
Erfolgloser Antrag auf Prozesskostenhilfe eines gebührenpflichtigen Miterben wegen der Erhebung von Abfallgebühren
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Regensburg, 17.04.2018 - RO 11 K 17.876
- VGH Bayern, 12.07.2018 - 4 C 18.1134
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (4)
- VG Regensburg, 17.04.2018 - RO 11 K 17.877
Niederschlagswassergebühren sind keine Nachlassverbindlichkeit
Auszug aus VG Regensburg, 17.04.2018 - RO 11 K 17.876
In dem Verfahren Az. RO 11 K 17.862 wendet sie sich gegen die Erhebung der Grundsteuer und in dem Verfahren RO 11 K 17.877 gegen die Erhebung von Niederschlagswassergebühren.Hinsichtlich weiterer Einzelheiten wird auf den Inhalt der gewechselten Schriftsätze, die vorgelegten Behördenunterlagen und die Beschlüsse vom heutigen Tag in den Verfahren Az. RO 11 K 17.862 und RO 11 K 17.877 Bezug genommen.
- VG Regensburg, 17.04.2018 - RO 11 K 17.862
Dürftigkeitseinrede gegenüber der Grundsteuerschuld nach Erbfall
Auszug aus VG Regensburg, 17.04.2018 - RO 11 K 17.876
In dem Verfahren Az. RO 11 K 17.862 wendet sie sich gegen die Erhebung der Grundsteuer und in dem Verfahren RO 11 K 17.877 gegen die Erhebung von Niederschlagswassergebühren.Hinsichtlich weiterer Einzelheiten wird auf den Inhalt der gewechselten Schriftsätze, die vorgelegten Behördenunterlagen und die Beschlüsse vom heutigen Tag in den Verfahren Az. RO 11 K 17.862 und RO 11 K 17.877 Bezug genommen.
- VG Würzburg, 29.11.2017 - W 2 K 17.875
Auszug aus VG Regensburg, 17.04.2018 - RO 11 K 17.876
Ferner wendet sie sich gegen die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren (Az. RO 2 K 17.875). - VGH Bayern, 30.03.2006 - 23 ZB 06.394
Auszug aus VG Regensburg, 17.04.2018 - RO 11 K 17.876
Die Beklagte war weder gehalten, mögliche weitere Gebührenschuldner in dem angefochtenen Bescheid zu bezeichnen, noch gesonderte Erwägungen über die getroffene Auswahl zwischen den möglichen Gebührenschuldnern anzustellen (vgl. z. B. BayVGH vom 30.03.2006 Az. 23 ZB 06.394 m.w.N.).
- VG Regensburg, 17.04.2018 - RO 11 K 17.862
Zumutbarer Einsatz eines privaten Pkw bei der Schülerbeförderung
In dem Verfahren Az. RO 11 K 17.876 wendet sie sich gegen die Erhebung von Abfallgebühren und in dem Verfahren RO 11 K 17.877 gegen die Erhebung von Niederschlagswassergebühren.Hinsichtlich weiterer Einzelheiten wird auf den Inhalt der gewechselten Schriftsätze, die vorgelegten Behördenunterlagen und die Beschlüsse vom heutigen Tag in den Verfahren Az. RO 11 K 17.876 und RO 11 K 17.877 Bezug genommen.
- VG Regensburg, 17.04.2018 - RO 11 K 17.877 In dem Verfahren Az. RO 11 K 17.862 wendet sie sich gegen die Erhebung der Grundsteuer und in dem Verfahren RO 11 K 17.876 gegen die Erhebung von Abfallgebühren.
Hinsichtlich weiterer Einzelheiten wird auf den Inhalt der gewechselten Schriftsätze, die vorgelegten Behördenunterlagen und die Beschlüsse vom heutigen Tag in den Verfahren Az. RO 11 K 17.862 und RO 11 K 17.876 Bezug genommen.